Zuchtsiegel





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 Auf dieser Seite zeigen wir mit Stolz das Goldsiegel unseres Zuchtverbandes, welches bislang erst wenige Rassehundezüchter erhalten haben.
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Diese Auszeichnung wird nur an Züchter verliehen die sich um das Wohl der Rasse, einer rassereinen und welpensozialisierter Gesunden Zucht verdient machen, sowie die strengen Kontrollen bestanden haben.

So können Sie sicher sein, nur wirklich gut geprägte Welpen zu finden.

 

 

 

 

Zum Erwerb des goldenen Zuchtsiegels müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Im beurteilten Zwinger wird seid mehreren Jahren erfolgreich in einem Verein mit Zuchtbuchamt und tierärztlicher Überwachung gezüchtet
  • Die Welpen wachsen im Haus des Züchters, bei der Mutterhündin auf. Zwingerhaltung ist untersagt.
  • Die Welpen werden tierärztlich betreut und regelmäßig Entwurmt.
  • Der Zwinger unterwirft  sich den sporadisch ohne Ankündigung durchzuführenden Zwingerkontrollen.
  • Es erfolgte eine protokollierte Zuchtstättenabnahme.
  • Die Welpen erhalten ab der 6. Woche zumindest die Schutzimpfung gegen Parovirose.
  • Die Welpen werden in der 8. Woche einer  Erstschutzimpfung unterzogen, zumindest gegen Leptospirose, Staupe Zwingerhusten, Parovirose, Hepatitis.
  • Die Welpen werden nie vor der 8. Woche von der Mutterhündin getrennt und an den neuen Besitzer übergeben.
  • Die Wurfabnahme erfolgt durch einen Zuchtwart oder einem bevollmächtigten Tierarzt.
  • Die Welpen werden bei der Erstimpfung durch einen Tierarzt genauestens untersucht.
  • Jeder Wurf wird protokolliert: Deckschein, Wurfmeldeschein, evtl. tierärztliche Befunde.
  • Die Welpen werden mit EU- Chip und internationalen Heimtierausweis an den neuen Besitzer übergeben.
  • Die Zuchttauglichkeitsprüfungen des Deckrüden und der Mutterhündin liegt vor.
  • Es werden keinerlei Hundehändler und Massenzüchter zugelassen.
  • Im Interesse der Rassezucht erfolgen die Verpaarungen aus unterschiedlichen Zwingern, um die Qualität der Rassezucht weiter voran zu treiben.
  • Die Mutterhündin sowie der Deckrüde müssen über eine ZTP verfügen die vom Zuchtbuchamt bestätigt wurde, hierzu notwendige veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse lagen oder liegen vor.
  • Jedes Mitglied verbirgt sich für die Angaben zu seinen Welpen im Kaufvertrag und gegenüber seines Zuchtvereins.
  • Die Welpen bleiben mindestens 8. Wochen beim Züchter. Die Welpen erhalten die Gelegenheit andere Menschen kennen zu lernen , Spaziergänge und erste Versuche in der freien Natur sind Voraussetzung für diese Kodexerfüllung.
  • Die Welpen werden nur mit einem Kaufvertrag an die neuen Besitzer übergeben der bestimmte Inhalte wie in etwa, Verbot der Zwingerhaltung, Ausbeutung der Hunde und dgl. Enthalten muß.
  • Die Welpen werden sozialisiert, dass heißt sie kommen mit anderen Tieren, auch aus anderen Rassen zusammen sobald das gesundheitlich unbedenklich  möglich ist.
  • Die Welpen lernen den Staubsauger, das Radio, TV, Autofahren u.v.a. kennen. Das zusammen sein mit Kindern natürlich auch.
  • Die Züchter lassen unangekündigte Kontrollen ihrer Würfe durch die zuständigen Zuchtwarte des Vereins oder Tierärzte zu.
  • Die Züchter züchten in anerkannten Vereinen, die Abgabe der Welpen erfolgt nur mit anerkannten Ahnennachweisen .
  • Der Züchter ist nur in einem Verein organisiert und unterwirft sich dessen ZBB um eine Doppelbelegung der Hündin auszuschließen.
  • Zur Zucht wird nur jede zweite Hitze der Hündin genutzt.
  • Der Züchter gewährt den Welpenkäufern auch nach dem Verkauf umfangreiche Hilfestellung und Betreuung.
  • Der Züchter führt ein Zwingerbuch welches zur Kontrolle bereit liegt.
  • Die Elterntiere des Züchters werden über eine DNA Datenbank  bei LABOKLIN genetisch hinterlegt, somit wird die Echtheit der Ahnentafeln und der Welpen aus den entsprechenden Würfen garantiert und ist jederzeit nachprüfbar.

Sollte sich Ihr Züchter diesen Bedingungen unterwerfen, können Sie davon ausgehen, einen Welpen aus einer wirklich verantwortungsvollen Zucht zu erhalten...

( Quelle H. Anton IHV )